Heute beschäftigen wir uns mit dem
Ehrenamt
Das Ehrenamt sieht sich – nicht nur in der Jugendarbeit – durch die Entwicklungen der letzten Jahre zunehmenden Herausforderungen gegenübergestellt. Zum einen haben sich die Lebenswelten Jugendlicher durch die Reformen im Schul- und Hochschulwesen stark gewandelt, zum anderen haben gesetzliche Änderungen direkt bzw. indirekt die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes verändert. Veränderte Realitäten erfordern Anpassungen. Der Bayerische Jugendring beschäftigt sich seit Längerem damit, wie die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verbessert werden können.
weitere Informationen
Der bayerische Jugendring hat auf seiner Internetseite eine Rubrik mit Informationen über ehrenamtliche Tätigkeit: http://www.bjr.de/themen/ehrenamtliches-engagement.html
Vielfältige Formen der Anerkennung in der Jugendarbeit nötig
Junge Menschen engagieren sich gerne und uneigennützig. Dennoch wünschen sie sich Anerkennung für ihr Engagement und Wertschätzung. Während in vielen Verbänden Engagement erst nach mehr als 10 Jahren mit Ehrenzeichen gewürdigt wird, sollten gerade im Jugendbereich andere Formen und Fristen gefunden werden.
…und über Allem steht die JULEICA…(die Ihr bei uns machen könnt)
Würdigung des Ehrenamtes in Beruf und Ausbildung
im Schulzeugnis
Auf Antrag kann ehrenamtlicher Einsatz u.a. bei Sport, Brauchtumspflege und freier Jugendarbeit im Zeugnis vermerkt werden, also „echte Hilfsbereitschaft und uneigennütziger, zusätzlicher Einsatz für die Gemeinschaft unterstützt werden, nicht eine besondere Geschäftigkeit oder Betriebsamkeit“
zur Vorlage beim Arbeitgeber
Für JugendleiterInnen gibt es einen Kompetenznachweis des BJR, der an die JULEICA geknüpft ist.
Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
Wie und wann soll ich denn nun mein Ehrenamt ausüben…?
Alle ArbeitnehmerInnen und Azubis in Bayern können sich für die Jugendarbeit freistellen lassen. Das heißt konkret, alle Ehrenamtlichen JugendleiterInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber das Recht, sich für die Jugendarbeit freistellen zu lassen. (Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit) In der Schulordnung steht, dass Schulleitungen SchülerInnen für die Teilnahme an Schulungen für die Jugendarbeit oder für die Leitung (bzw. Mitarbeit) bei Jugendfreizeiten freistellen können. Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus steht dieser Freistellung positiv gegenüber, wenn keine schulischen Gründe dagegensprechen.
Es können allerdings nur Freistellungen für folgende Tätigkeiten gewährt werden:
- Tätigkeit als LeiterIn oder MitarbeiterIn von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen
- Teilnahme an Ausbildungslehrgängen, Schulungsveranstaltungen, sowie Tagungen der Jugendverbände und öffentlichen Träger der Jugendarbeit
- Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen
Die Freistellung darf nicht mehr als 15 Arbeitstage betragen und kann nur für maximal 4 Veranstaltungen im Jahr gewährt werden. Für die Teilnahme an und Leitung von Mitarbeiterbildungsmaßnahmen oder Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien kann über den Bayerischen Jugendring der Verdienstausfall in voller Höher erstattet werden (Formular und weitere Infos). Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn im Einzelfall ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht. Allerdings muss dieses betriebliche Interesse rechtzeitig ausführlich und schriftlich mit der Ablehnung gegenüber dem antragstellenden Jugendverband oder Bezirksjugendring und dem/der Arbeitnehmer/-in erläutert werden. mehr…
Wie beteiligt sich die Jugend der Haldenwanger Gaudi an diesem Thema?
2012 startete unsere Jugend in die Eigenständigkeit und 2012 startete auch unsere Projektreihe JugEnD (Jugend und Ehrenamt in Deutschland). Die Ergebnisse jeder unserer Projektrunden fließen über www.ichmache-politik.de in die Jugendpolitik ein.
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Aktuell haben wir uns an der Beteiligungsrunde zum Schulleben beteiligt
Im Projekt JugEnD2012 haben wir erarbeitet, dass uns die teilweise sehr langen Schultage an der Ausübung von Ehrenämtern hindern bzw. uns garnicht erst in die Vereine lassen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Vereine einen Platz im Schultag finden und unsere ehrenamtlichen Leistungen im Zeugnis anerkannt werden.
Unsere Ergebnisse findet Ihr hier.
Die Ergebnisse der Beteiligungsrunde findet Ihr hier: http://ichmachepolitik.wordpress.com/beteiligungsrunden/schulleben-mehr-als-lernen/