1. Name

Die Brauchtumsgruppe trägt den Namen Narrenzunft Haldenwang“. Sie ist eine Untergruppe mit eigener Zunftordnung und eigenen Entscheidungsgremien innerhalb des Faschingsvereins Haldenwanger Gaudi e.V. Die Mitglieder der Narrenzunft Haldenwang sind gleichzeitig Mitglieder des Faschingsvereins Haldenwanger Gaudi e.V., und daher ebenfalls an deren Satzung gebunden.
Die erste Gruppe der Narrenzunft ist die Maskengruppe „Haldawang‘ Furzafang’r“.

2. Ziele und Aufgaben

Erhaltung, Pflege, Förderung und Wiederherstellung des fasnachtlichen Brauchtums sowie Fasnacht auf der Straße und im Saale, in und außerhalb von Haldenwang.
Es muß jährlich eine ordentliche Zunftversammlung stattfinden.

3. Aufbau der Narrenzunft

Die Zunft wird von einem Gremium geleitet, bestehend aus:
1. Zunftmeister; 2.Zunftmeister; Zunftkassierer; Zunftschreiber; Häsmeister
Ist der Zunftmeister männlich, so soll der Stellvertreter weiblichen Geschlechts sein. Der Vorstand wird alle 2 Jahre in einer ordentlichen Zunftversammlung von den volljährigen Mitgliedern in geheimer Wahl gewählt.
Der 1.Zunftmeister sowie sein Stellvertreter fungieren im Faschingsverein Haldenwanger Gaudi als Brauchtumsrat und stehen dem Verein sowie der Öffentlichkeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

4. Rechtsgeschäfte

Alle Rechtsgeschäfte sind ausnahmslos über die Vorstandschaft der Haldenwanger Gaudi abzuwickeln.

5. Mitgliedschaft

Mitglied können nur aktive Hästräger werden. Über die Aufnahme entscheidet die Zunftversammlung mit 2/3 Mehrheit. Die Abstimmung erfolgt geheim, der Bewerber muss dabei anwesend sein. Auftritte werden von den Mitgliedern abgestimmt. Eigenmächtige Auftritte sind nicht erlaubt. Die Zunft gibt sich eine eigene Kleiderordnung sowie Verhaltensregeln für die Aktiven. Zunftschädigendes Verhalten wird durch den Vorstand geahndet und kann bis zum Ausschluss führen. Ein Ausschluss erfolgt durch die 2/3 Mehrheit einer Mitgliederversammlung. Bei unklärbaren Meinungsunterschieden im Vorstand wird eine Zunftversammlung einberufen. Änderungen in der Zunftordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit der Mitglieder.

6. Klärung der Eigentumsfrage

Maske und Häs sind Eigentum der Narrenzunft und somit der Haldenwanger Gaudi. Masken- und Häskosten werden in einer gesonderten Regelung festgelegt.