Präambel

Für den Faschingsverein Haldenwanger Gaudi e.V. ist die Jugendarbeit eine Existenzfrage, da es ihr um mehr als die vorübergehende Befriedigung der Fastnachtsbedürfnisse ihrer gegenwärtigen Mitglieder geht. Jugendarbeit hat die Heranführung der örtlichen Jugend an das fasnachtliche Brauchtumsgeschehen des Heimatraumes zum Ziele. Für den Verein hat die Jugendarbeit auch im Hinblick auf seine Aufgabenstellung Priorität.

Jugendarbeit ist für die Gesellschaft im Allgemeinen von großer Bedeutung. Die Haldenwanger Gaudi e.V. will, über die rein vereinsinterne Zweckbestimmungen hinaus, Jugendliche Erlebnisse vermitteln und ihnen sinnvolle Angebote zur Freizeitgestaltung unterbreiten.

§1 Aufgaben und Ziele

Die Jugendgruppe will ihre Mitglieder an die Ziele des Vereins heranführen und zur aktiven Mitgestaltung gemeinsamer Interessen befähigen. Sie  soll zur Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder beitragen und zur gesellschaftspolitischen Mitverantwortung motivieren.

Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung des Vereins sind insbesondere:

Jugendliche an das fastnachtliche Brauchtum der Heimat heranzuführen und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung an der Wiederbelebung bzw. Aufrechterhaltung des Brauchtums zu eröffnen.

Den Leistungswillen und die Wettbewerbsbereitschaft der Jugendlichen im Rahmen von öffentlichen Auftritten zu stärken.

Das soziale Engagement durch gemeinsame Aktivitäten zu fördern.

Die internationalen Begegnungen weite zu entwickeln; diese auch in Rahmen der bestehenden Kontakte zu ausländischen Faschingsvereinen.

§2 Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit Sie sich in der Jugendgruppe der Haldenwanger Gaudi e. V. aktiv engagieren und dort zahlendes Mitglied sind.

Stimmberechtigt in der Jugendgruppe sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.

Abweichend von Satz 1 können der/die 1. Und 2. Jugendleiter/in und Kassierer, auch nach der Vollendung des 27 Lebensjahres gewählt werden.

§3 Stellung im Verein

Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Haldenwanger Gaudi e.V.. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten auf der Grundlage der Jugendordnung selbstständig. Die durch die Vereinssatzung begründeten Rechten und Pflichten bleiben unberührt. Sie ist selbstständig und eigenverantwortiich.

§4 Organe der Jugendgruppe

  1. Jugendversammlung
  2. Jugendleitung

§5 Jugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Jugendgruppen zusammen.
  2. Die Jugendversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.
  3. Sie ist beschlussfähig bei der einfachen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen der stimmberechtigten Jugendlichen. Stimmberechtigt sind alle Jugendlichen ab dem vollendeten 12 Lebensjahr
  4. Aufgaben der ordentlichen Jugendversammlung
  5. Festlegung der Arbeitsplanung und Aktivitäten der Jugendgruppe
  6. Entgegennahme des Berichtes der Jugendleitung und Entlastung der Jugendleitung
  7. Wahl des Vorstandes
  8. Beschlussfassung über die Verwendung der finanziellen Mittel der Jugendorganisation
  9. Änderung der Jugendordnung
  10. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  11. Wahl von zwei Kassenprüfern

§6 Jugendleitung

  1. Die Jugendleitung besteht aus einem Jugendleiter/in, einem stellvertretenden Jugendleiter/in, einem Jugendkassierer/in, einen Schriftführer/in sowie zwei Beisitzer
  2. Die Jugendleitung wird mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Jugendleitung vertritt die Belange der Jugendgruppen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Organen des Vereins. Sie hat Sitz und Stimme in der Vorstandschaft der Haldenwanger Gaudi e.V.
  3. Die Jugendleitung tritt 3 mal jährlich zusammen.
  4. Der/Die Jugendleiter/in oder die /die stellvertretenden Jugendleiter/in vertreten die Jugendgruppen nach außen.

§7 Finanzen

  1. Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Aufgaben verwendet werden.
  2. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die Jugendversammlung stellt für diese Aufgaben einen Jugendkassierer
  3. In der Jugendversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluss gefasst.

Die Jugendkassierer erstellt zum Jahresende einen Kassenbericht, der von zwei, von der Jugendversammlung, für jeweils ein Jahr, aus der Mitte der Jugendgruppe zu wählenden Kassenprüfuern geprüft wird. Kassenbericht und Rechnungsprüfungsbericht sind in der Jugendversammlung zur Genehmigung vorzutragen. Ebenso hat der Vereinsausschuss über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu befinden.

§8 Änderung

Änderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Jugendversammlung.

§9 Auflösung der Jugendgruppe

Bei der Auflösung der Jugendgruppegeht das vorhandenen Inventar und das gesamte Vermögen in den Besitz des Gesamtverein der Haldenwanger Gaudi e.V. über, welche es dann wieder jugendgebundenen Zwecken zur Verfügung stellt. Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Gruppenversammlung wobei ¾ der Erschienen und zugleich stimmberechtigten der Auflösung zustimmen müssen.