Satzung

2.1. Zweck: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die
• Förderung und die Pflege bodenständigen Brauchtums
• fastnachtlich-, karnevalistisch-, humoristisch,- geistige Erbauung der Allgemeinheit
• charakterliche Festigung, insbesondere der Jugend
• körperliche Ertüchtigung durch sportlichen Tanz und Teilnahme an solchen Wettbewerben

2.2. Aufgaben: die Aufgaben zur Erfüllung des Zwecks sind
• Organisation und Durchführung von Eigenveranstaltungen
• Teilnahme durch Gastauftritte bei anderen
• Beteiligung sowohl am örtlichen als auch überörtlichen kulturellen Leben
• Pflege der Jugendarbeit
• Der Verein Ist für die Allgemeinheit zugänglich.